Film- und Fotoaufnahmen auf Hoheward

Der Landschaftspark Hoheward und insbesondere die Halde Hoheward sind beliebte Motive für Videodrehs und Fotoshootings aller Art. Nachfolgend haben wir eine Übersicht über die häufigsten Fragen zu Film- und Fotoaufnahmen auf den Halden Hoheward und Hoppenbruch zusammengestellt.

FAQ

Welche Aufnahmen sind genehmigungspflichtig?

Gewerbliche Aufnahmen sind in jedem Fall genehmigungspflichtig und in der Regel kostenpflichtig. Dazu zählen beispielsweise Projekte von Agenturen, Fernsehanstalten, professionellen Fotografen, Firmen und auch kommerzielle YouTube-Projekte. Auch Aufnahmen, die später zu Werbezwecken verwendet werden sollen (Imagefilme, Kalenderaufnahmen, Poster, Broschüren und Flyer, Internetseiten, usw.) bedürfen einer Genehmigung.

Für welche Aufnahmen brauche ich keine Genehmigung?

Private Film- und Fotoaufnahmen sind ohne Genehmigung möglich. Private Projekte sind solche ohne gewerbliche/kommerzielle Verwertung der Aufnahmen (z.B. Familienaufnahmen und Hochzeitsfotos).

Für das Befahren des Geländes mit Fahrzeugen ist allerdings eine kostenpflichtige Auffahrtsgenehmigung nötig.

Was kostet eine Genehmigung?

Dafür gibt es keine pauschale Regelung. Die Kosten sind u.a. abhängig von der Dauer, dem genauen Zweck, sowie Platzbedarf (aufgrund mitgebrachter Aufbauten oder Fahrzeuge).

Ist meine Genehmigung auch auf der Zeche Ewald gültig?

Die Genehmigung ist i.d.R. nur für die Halden Hoheward und/oder Hoppenbruch gültig, der vereinbarte Bereich kann der Genehmigung entnommen werden. Für das Gelände der Zeche Ewald können wir keine Genehmigungen ausstellen oder Auskünfte erteilen. Dort geplante Aufnahmen sind mit der Zeche Ewald Entwicklungsgesellschaft (Motorworld) abzustimmen.

Kann der Landschaftspark Hoheward mit Fahrzeugen befahren werden?

Das ist grundsätzlich auf den vorgegebenen und dafür freigegebenen Straßen möglich. Alle Fahrzeuge (PKW, Motorräder, Planwagen, usw.) bedürfen dabei einer kostenpflichtigen Genehmigung (auch für privaten Aufnahmen). Das Halten und Parken ist nur auf den dafür eigens eingerichteten Flächen bzw. nach Sonderabsprache in den in der Genehmigung festgelegten Bereichen erlaubt.

Darf ich Film- oder Fotoaufnahmen mit einer Drohne machen?

Nicht kommerzielle (private) Aufnahmen sind unter der Beachtung aller gültigen Regelungen und Gesetze, für deren Einhaltung der Drohnenbetreiber in Eigenregie zu sorgen hat, möglich. Gewerbliche Aufnahmen bedürfen einer kostenpflichtigen Genehmigung.

Informationen zu geltenden Vorschriften und Regelungen stellt beispielsweise die Bezirksregierung Münster zur Verfügung.

Wie erhalte ich eine Genehmigung?

Für eine unverbindliche Anfrage freuen wir uns über eine Mail an hoheward@rvr.ruhr oder eine Nachricht über das Kontaktformular. Um die Anfrage schnellstmöglich bearbeiten zu können, sind möglichst genaue Angaben nötig (Datum, Uhrzeit, Dauer, Zweck, Rahmenbedingungen wie Fahrzeuge oder große Aufbauten).

Ich bin nicht sicher, ob eine Genehmigung benötige, wer kann mir helfen?

Wir helfen gerne weiter und freuen uns über eine Mail an hoheward@rvr.ruhr oder eine Nachricht über das Kontaktformular mit möglichst detaillierten Informationen zum geplanten Vorhaben. Telefonisch sind wir zu unseren Öffnungszeiten unter der 02366 18 11 60 erreichbar.

Wie kurzfristig kann ich eine Genehmigung erhalten?

Wir bitten um mindestens eine Woche Vorlaufzeit. Grundsätzlich ist eine Bearbeitung einer Anfrage kurzfristig möglich (in Ausnahmefällen auch für den nächsten Werktag) möglich. Dennoch ist eine möglichst frühzeitige Anfrage zu empfehlen.

Übersichtskarte Hoheward

Übersichtskarte Hoheward.

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